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BAföG: Mehr Berechtigte, aber keine steigenden Sätze

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Studierende sind von steigenden Lebenshaltungskosten besonders betroffen. Mehr BAföG erhalten sie vorerst trotzdem nicht.

Drei junge Menschen kochen zusammen in einer Küche.
Der Beginn der Studienzeit bedeutet für der Umzug in eine neue Stadt und die Suche nach einem WG-Zimmer. Doch diese sind für viele Studierende kaum mehr zu bezahlen. Foto: kustvideo / Adobe Stock

Das Bundeskabinett hat Anfang März die BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Künftig sollen mehr Studierende die Ausbildungsförderung erhalten können, da vorgesehen ist, die Einkommensfreibeträge um fünf Prozent anzuheben.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird also wachsen, der ausgezahlte BAföG-Satz steigt jedoch nicht. Aktuell sind Beträge von maximal 452 Euro Grundbedarf plus 360 Euro für die Unterkunft vorgesehen. Möglich sind zudem weitere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind.

Wohnkostenpauschale reicht nicht für Mietkosten

Der SoVD kritisiert, dass diese Summen nicht ausreichen, um während des Studiums den Lebensunterhalt zu decken.

„Der Grundbedarf von 452 Euro unterschreitet angesichts der extremen Preissprünge der letzten Jahre das Existenzminimum. Außerdem deckt die Kostenpauschale für die Unterkunft in Höhe von 360 Euro an vielen Orten nicht einmal die Miete eines WG-Zimmers ab“, kritisiert die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Wie eine aktuelle Studie des Moses Mendelssohn Instituts zeigt, reicht diese Summe in 73 von 90 untersuchten Städten nicht für die Miete eines durchschnittlichen WG-Zimmers. In Großstädten wie Berlin (650 Euro), Köln (560 Euro) oder Frankfurt (670 Euro) deckt die Pauschale nicht einmal annähernd die tatsächlichen Wohnkosten. Am teuersten sind WG-Zimmer in München, wo im Schnitt 760 Euro im Monat aufgerufen werden.

1000 Euro Studienstarthilfe als neue Leistung

Im Zuge der Reform ist die Einführung einer neuen Leistung für Studierende aus Familien mit wenig Einkommen vorgesehen. Für unter 25-jährige Studienanfänger*innen, die im Bürgergeldbezug sind oder deren Familien staatliche Leistungen wie Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, soll es ab dem nächsten Wintersemester eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro geben.

Für diese gibt es einen Online-Antrag, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden und zählt bei der Beantragung anderer Leistungen nicht als Einkommen, auch nicht beim BAföG.

str