Auf Reisen sind viele Menschen mit Behinderungen schon auf das Problem gestoßen: Ihr deutscher Schwerbehindertenausweis wird im Ausland teilweise nicht anerkannt. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) fanden nun eine gemeinsame Lösung.
Ermäßigter Eintritt, eine Begleitperson oder den Assistenzhund mitnehmen, Parkplätze, barrierefreie Dienste der Bahn: Erleichterungen bieten viele EU-Staaten. Doch der deutsche Ausweis sichert keinen Anspruch. Manchmal verweigert das Personal den Service – erst recht bei unsichtbaren Behinderungen. Dann erhält man Vergünstigungen und andere Nachteilsausgleiche nicht.
Doch nun kommt die „European Disability Card“. Das Parlament beschließt sie wohl noch vor der Wahl. Im Februar einigte es sich mit dem Rat nach einem Pilotprojekt, den Europäischen Behindertenausweis einzuführen. Die Abstimmung im April ist eher Formsache. Dann haben die Länder zweieinhalb Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und dreieinhalb, bis sie die Ausweise ausgeben müssen.
Ein starkes Signal für mehr Inklusion in Europa
Der SoVD hatte sich für die Idee eingesetzt. „Ein starkes Signal für Inklusion!“, freut sich Anieke Fimmen, SoVD-Referentin für Behindertenpolitik. Schließlich ist Freizügigkeit innerhalb der EU ein Recht all ihrer Bürger*innen. Etwa 87 Millionen davon haben eine Behinderung; in Deutschland profitieren 7,8 Millionen mit anerkannter Schwerbehinderung. Der EU-Ausweis gilt aber nur für Kurzaufenthalte bis drei Monate. „Da hätten wir uns mehr gewünscht als einen Touristikausweis“, so Fimmen. „Auch Menschen mit Behinderungen wollen überall leben, arbeiten und studieren können.“ Dafür muss man den nationalen Ausweis im jeweiligen Land beantragen.
Beim Parken gibt es schon einen EU-Ausweis, der verbessert wird. Die neue Karte aber belegt den Status „schwerbehindert“. Zu welchen Erleichterungen sie berechtigt, richtet sich nach den Regeln im Reiseland. Da für Details überall andere Kriterien gelten, gibt es sie zusätzlich zum deutschen Schwerbehindertenausweis; nur er zeigt den Grad der Behinderung und Merkzeichen. Aber im EU-Ausweis kann man ein A für „Assistenz“ eintragen lassen.