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Menschen laufen auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin

Bundestagswahl 2025

Die Themenseite des SoVD zur Wahl. 

Bundestagswahl 2025

Nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition finden voraussichtlich am 23. Februar 2025 vorgezogene Neuwahlen statt.

Auf dieser Seite werden fortlaufend alle Informationen, Aktionen und SoVD-Forderungen rund um die Wahl gesammelt verfügbar sein.

SoVD fordert stabile Regierung

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist über den Haushaltsstreit zerbrochen. Früher als geplant, sind die Wahlberechtigten deshalb aufgerufen, über einen neuen Bundestag zu abzustimmen. Das genaue Datum ist noch offen. Der SoVD fordert eine schnelle Rückkehr zu politischer Stabilität und eine Zusammenarbeit der demokratischen Parteien bis zum Wahltag, um die großen Herausforderungen anzugehen. 

Ziel muss es jetzt sein, schnellstmöglich nach Neuwahlen spätestens im März eine stabile Regierung herbeizuführen, die zügig an die Arbeit geht. Bis dahin sind alle demokratischen Kräfte gefordert, zum Wohle Deutschlands übergangsweise zusammenzuarbeiten

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier

Was macht der SoVD?

Der SoVD wird auf dieser Seite seine Kernforderungen für die nächste Legislaturperdiode artikulieren, Wahlprüfsteine veröffentlichen und die Wahl mit Videos und anderen Medien intensiv begleiten. 

Fristen und Termine bei der Auflösung des Bundestags Der Weg zu Neuwahlen – so funktioniert die Vertrauensfrage

Um eine Neuwahl herbeizuführen, muss Bundeskanzler Olaf Scholz dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Im Grundgesetz heißt es dazu: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der

Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.“

Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten

Nachdem die FDP die Koalition verlassen hat, verfügen die Abgeordneten von SPD und Grünen nicht mehr über genügend Abgeordnete für eine Mehrheit im Bundestag. Somit ist die Voraussetzung erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht 1983 in Bezug auf die Vertrauensfrage aufstellte: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“

Der geplante Termin für die Vertrauensfrage ist der 16. Dezember 2024. Olaf Scholz muss die Vertrauensfrage 48 Stunden vor der Abstimmung beantragen. Sollte er diese wie erwartet verlieren, liegt es an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen.

Neuwahl am 23. Februar 2025

Bei der Auflösung des Bundestags gibt der Bundespräsident zugleich den Termin für die Neuwahl bekannt. Dieser darf maximal 60 Tage nach der Auflösung des Bundestags liegen. Voraussichtlich ist der Wahltermin der 23. Februar 2025.

Bis die neue Regierung steht und ein neuer Kanzler gewählt ist, bleibt die aktuelle Regierung geschäftsführend im Amt.

Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2025

Der Zeitplan für die Neuwahl des Bundestags ist aktuell Gegenstand hitziger Debatten und vertraulicher Gespräche. Olaf Scholz hatte ursprünglich geplant, Neuwahlen Ende März 2025 durchzuführen. Nun scheint jedoch eine Einigung auf den 23. Februar 2025 erfolgt zu sein. 

Die Bundestagswahl ist eine freie und geheime Wahl, zu der circa 60 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen sind. Wählen dürfen über 18-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben. Anders als bei Kommunalwahlen oder der Wahl zum Europaparlament haben in Deutschland lebende EU-Ausländer kein Stimmrecht. Seit der Bundestagswahl 2021 dürfen auch Menschen mit Vollbetreuung ihr Stimmrecht ausüben – ein Anliegen, für das der SoVD lange gekämpft hat.

Die Bundestagswahl ist eine Urnenwahl. Wahlberechtigte können am Wahltag im für sie vorgesehenen Wahlbüro ihre Stimme abgeben. Bereits vor dem Wahltag besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.

Informationen zum Ort der Stimmabgabe und zur Briefwahl kommen mit der Wahlbenachrichtigung. Wann diese verschickt wird, hängt vom Datum der Bundestagswahl ab. Bisher gibt es noch keinen Zeitplan für die Auflösung des Bundestags und die dann folgenden Neuwahlen.

Alle Wahlberechtigten können bei der Wahl zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme bestimmen sie, welcher Kandidat oder welche Kandidatin aus ihrem Wahlkreis in den Bundestag einzieht. Seit der Wahlrechtsreform sind jedoch nicht mehr automatisch alle Wahlkreissieger im Bundestag vertreten.

Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Die Größe der Fraktionen richtet sich nach den gewonnenen Zweitstimmen, denn entsprechend viele Delegierte ziehen über die jeweiligen Landeslisten in das Parlament ein. Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen bekommen, sind nicht im Bundestag vertreten. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Grundmandatsklausel. Nach dieser können Parteien als Fraktion in den Bundestag einziehen, wenn sie eine bestimmte Zahl an Direktmandaten gewonnen haben – bei der Bundestagswahl sind es aktuell drei. Im Zuge der Walhlrechtsreform sollte diese Regel abgeschafft werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist diese jedoch weiter gültig, bis der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme, Regelung getroffen hat.

Urteil des BundesverfassungsgerichtsKeine Überhangsmandate mehr, Regeln zur Fraktionsstärke bleiben

Im Sommer 2024 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum neuen Wahlrecht gefällt. Das Kernstück der Reform, nämlich den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten, hat das Gericht dabei bestätigt. Es erhalten deshalb bei der Bundestagswahl nicht mehr automatisch alle Wahlkreisgewinner*innen einen Sitz im Bundestag. Es kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Durch die von den Ampelparteien auf den Weg gebrachte Wahlrechtsreform wird der nächste Bundestag eine feste Größe von 630 Abgeordneten haben. Damit sitzen 100 weniger Parlamentarier*innen darin als in der laufenden Legislaturperiode.

Einspruch erhob das höchste Gericht aber gegen die vorgesehenen Veränderungen bei der Fünf-Prozent-Klausel. Die Ampelparteien wollten die sogenannte Grundmandatsklausel streichen. Diese erlaubt bisher Parteien, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, aber in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat gewinnen, in Fraktionsstärke in den Bundestag einzuziehen.

Bis hierzu eine abschließende, verfassungskonforme Regelung gefunden ist, bleibt die bisher gültige Fünf-Prozent-Hürde mit den gewohnten Ausnahmen in Kraft.

Foto Header: TIMDAVIDCOLLECTION / Adobe Stock