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Logo des Gemeinsamen Bundesausschusses neben einer Gremiensitzung.

Der SoVD in der Patientenbeteiligung

SoVD-Mitglieder setzen sich im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für eine patientenorientierte medizinische Versorgung ein.

Ehrenamtliche Patientenvertreter*innen erfüllen im Gesundheitssystem eine wichtige Rolle. Der SoVD entsendet mehrere Vertrer*innen in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). 

Patientenbeteiligung auf Bundesebene

Seit dem 1. Januar 2004 vertreten Patientenvertreter*innen die Interessen der mehr als 70 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in dem Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem höchsten Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Der G-BA bestimmt vor allem in Richtlinien die Inhalte der gesundheitlichen Versorgung näher und entscheidet, welche Leistungen von der GKV gezahlt werden. Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA gesetzliche Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.

Wir vom SoVD nehmen diese Aufgabe für einen der maßgeblichen Patientenorganisationen, den Deutschen Behindertenrat (DBR), wahr. Wir entsenden SoVD-Mitglieder als sachkundige oder betroffene Patientenvertreter*innen in den G-BA, um ihre Erfahrungen mit der tatsächlichen Versorgungssituation in die Entscheidungsprozesse miteinbringen zu können. Wir setzen uns für ein Gesundheitssystem ein, in dem die Patient*innen im Mittelpunkt stehen.

Fröhliche Menschengruppe

Mit dem SoVD die Interessen der Patient*innen mitgestalten

Werden Sie ehrenamtliche*r Patientenvertreter*in im G-BA.

Melden Sie sich bei Interesse bei
patientenbeteiligung(at)sovd.de

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Neuigkeiten aus der Patientenbeteiligung

Keine Bestrahlung von Kindern bei Armbrüchen durch Ultraschall

Zukünftig werden Kinder und Jugendliche bei einem Bruch der Ober- oder Unterarme nicht mehr sofort geröntgt. Die erste Diagnostik erfolgt stattdessen durch einen Ultraschall (Sonographie).  Dies hat der Gemeinsame Bundeausschuss auf Antrag der Patientenbeteiligung beschlossen. 

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Anspruch auf Zweitmeinung bei lokalem Prostatakrebs beschlossen

Der G-BA hat auf Antrag der Patientenvertretung die Beratung und Information zu Eingriffen bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen in die Zweitmeinungs-Richtlinie aufgenommen. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab dem 1. April 2025.

Mehr Informationen

Patientenvertretung unterstützt Aufnahme der Augentumore und Epilepsie in die ASV

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit zur Behandlung der Augentumore und Epilepsie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) geschaffen.

Zur Pressemitteilung

Aktuelle Anträge der Patientenvertretung im G-BA

Mit ihrem Antragsrecht kann die Patientenvertretung im G-BA wichtige Themen setzen. Das sind die drei neuesten Anträge: 

  • Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen: Früherkennung von einem Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen (in Bearbeitung)
  • Früherkennungsuntersuchung für Kinder: Antrag der Patientenvertretung auf Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder (in Berabeitung)
  • Außerklinische Intensivpflege: Prüfung von Möglichkeiten zur Sicherung der Umsetzung der AKI-RL (Teilerfolg)

Eine Übersicht über aktuelle und bereits behandelte Anträge gibt es auf der Website der Patientenvertretung. 


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