Ehrenamtliche Patientenvertreter*innen erfüllen im Gesundheitssystem eine wichtige Rolle. Der SoVD entsendet mehrere Vertrer*innen in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Patientenbeteiligung auf Bundesebene
Seit dem 1. Januar 2004 vertreten Patientenvertreter*innen die Interessen der mehr als 70 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in dem Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem höchsten Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Der G-BA bestimmt vor allem in Richtlinien die Inhalte der gesundheitlichen Versorgung näher und entscheidet, welche Leistungen von der GKV gezahlt werden. Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA gesetzliche Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.
Wir vom SoVD nehmen diese Aufgabe für einen der maßgeblichen Patientenorganisationen, den Deutschen Behindertenrat (DBR), wahr. Wir entsenden SoVD-Mitglieder als sachkundige oder betroffene Patientenvertreter*innen in den G-BA, um ihre Erfahrungen mit der tatsächlichen Versorgungssituation in die Entscheidungsprozesse miteinbringen zu können. Wir setzen uns für ein Gesundheitssystem ein, in dem die Patient*innen im Mittelpunkt stehen.
Mit dem SoVD die Interessen der Patient*innen mitgestalten
Werden Sie ehrenamtliche*r Patientenvertreter*in im G-BA.
Melden Sie sich bei Interesse bei
patientenbeteiligung(at)sovd.de
Neuigkeiten aus der Patientenbeteiligung
Keine Bestrahlung von Kindern bei Armbrüchen durch Ultraschall
Zukünftig werden Kinder und Jugendliche bei einem Bruch der Ober- oder Unterarme nicht mehr sofort geröntgt. Die erste Diagnostik erfolgt stattdessen durch einen Ultraschall (Sonographie). Dies hat der Gemeinsame Bundeausschuss auf Antrag der Patientenbeteiligung beschlossen.
Mehr InformationenAnspruch auf Zweitmeinung bei lokalem Prostatakrebs beschlossen
Der G-BA hat auf Antrag der Patientenvertretung die Beratung und Information zu Eingriffen bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen in die Zweitmeinungs-Richtlinie aufgenommen. Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab dem 1. April 2025.
Mehr InformationenPatientenvertretung unterstützt Aufnahme der Augentumore und Epilepsie in die ASV
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit zur Behandlung der Augentumore und Epilepsie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) geschaffen.
Zur PressemitteilungAktuelle Anträge der Patientenvertretung im G-BA
Mit ihrem Antragsrecht kann die Patientenvertretung im G-BA wichtige Themen setzen. Das sind die drei neuesten Anträge:
- Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen: Früherkennung von einem Vitamin B12-Mangel bei Neugeborenen (in Bearbeitung)
- Früherkennungsuntersuchung für Kinder: Antrag der Patientenvertretung auf Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder (in Berabeitung)
- Außerklinische Intensivpflege: Prüfung von Möglichkeiten zur Sicherung der Umsetzung der AKI-RL (Teilerfolg)
Eine Übersicht über aktuelle und bereits behandelte Anträge gibt es auf der Website der Patientenvertretung.