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Neues Jahr 2022 – was ändert sich alles?

SoVD-Zeitung - Artikel

Von Arbeit bis Gesundheit: wissenswerte Gesetze und Regelungen zum Jahresbeginn.

Jahreszahl 2022 vor Konfetti
Ein bunter Strauß Neues wartet im neuen Jahr. Nicht alles ist für jeden Menschen Grund zur Freude, vieles aber sozialpolitisch positiv. Foto: Vjom / Adobe Stock

Ob Geld, Gesundheit, Umweltthemen oder Kund*innenrechte: 2022 treten wieder etliche neue Regeln und Gesetze in Kraft. Alle zu nennen und umfassend zu erläutern, ist fast unmöglich. Auch steht noch aus, was die neue Regierung darüber hinaus in diesem Jahr anstoßen wird. Doch dieser Überblick fasst viele Änderungen kurz zusammen, die für die einzelnen Haushalte konkret und wichtig sind.

Immerhin kommen einige Verbesserungen etwa bei Verbraucherschutz, Sozialem, Arbeit und Umweltschutz. Manches macht jedoch das Leben teurer.

Arbeit, Steuern und soziale Sicherung

Mehr Mindestlohn

Sicher ist: Der gesetzliche Mindestlohn steigt weiter. Ab 1. Januar beträgt er 9,82 statt 9,60 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli sollten es 10,45 Euro werden. Noch unklar war aber bei Redaktionsschluss, wann die Pläne der neuen Bundesregierung greifen. Sie will eine stärkere Erhöhung auf 12 Euro, vielleicht noch 2022.

Die Mindest-Ausbildungsvergütung steigt ebenfalls. Für Lehrverträge ab 2022 erhalten Azubis im ersten Jahr mindestens 585 Euro monatlich, für die folgenden Jahre Aufschläge: 18, 35 Prozent und 40 Prozent.

Betriebsrenten-Zuschuss

Bisher mussten Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge nur bei Neuverträgen ab 2019 bezuschussen. Nun sind sie auch für Altverträge in der Pflicht. Wer eine Betriebsrente in Form einer Entgeltumwandlung hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss, wenn der Arbeitgeber Sozialbeiträge einspart.

Corona-Bonus läuft aus

Vom 1. März 2020 konnten Arbeitgeber, und können dies noch bis zum 31. März 2022, ihren Mitarbeitenden bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen oder als Sachleistung geben. Ab April 2022 fallen auf Prämien wieder Steuern und Abgaben an.

Steuer-Grundfreibetrag höher

Das Existenzminimum für Erwachsene soll steuerfrei sein: Der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Bei Ledigen fällt die Einkommensteuer erst ab einem zu versteuernden Einkommen über 9.948 Euro im Jahr an, bei Eheleuten oder eingetragenen Partnerschaften ab 19.896 Euro.

Altersvorsorge und Steuer

Vorsorgeausgaben fürs Alter sind 2022 besser steuerlich berücksichtigbar. Von einem Höchstbetrag von 25.639 Euro sind bis 94 Prozent abzusetzen.

Besserer Pfändungsschutz

Für Verschuldete bessert sich ab 1. Januar einiges. Bei Sachpfändungen müssen Gerichtsvollzieher*innen auch den Bedarf anderer Personen im Haushalt berücksichtigen als nur den von Schuldner*innen und ihren Familien. Zudem ist die Liste unpfändbarer Dinge erweitert, etwa um Haustiere.

Beim „P-Konto“ gab es schon im Dezember Neues zu Guthaben und Ansparmöglichkeiten. Zudem kann man nun ein bestehendes Konto umwandeln. Ein P-Konto bietet Pfändungsschutz von 1.260 Euro pro Monat. Weitere Freibeträge sind möglich.

Produkte, Dienstleistungen und Verbraucherschutz

Käufe mit Mängeln

Für Kaufverträge ab Jahresbeginn gelten zwölf statt sechs Monate Gewährleistung – mit Beweislastumkehr zum Anbieter. In dieser Zeit ist die Annahme, dass Mängel und Fehler schon bestanden und nicht Schuld der Käufer*innen sind.

Verträge leichter kündigen

Ab März bessern sich Laufzeiten und Kündigungsfristen – jedoch nur bei Neuverträgen. Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Laufzeit, sonst verlängerte sie sich ein Jahr. Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt nur noch ein Monat Kündigungsfrist und Verlängerung auf unbestimmt: Man kann monatlich kündigen. Bei Abschlüssen im Internet muss es ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungs-Button geben.

Porto steigt erneut

Die Deutsche Post erhöht das Porto. Ab Januar kostet der Standardbrief 85 statt 80 Cent. Auch Kompakt-, Groß- und Maxibrief sind fünf Cent teurer. Postkarten kosten 70 statt 60 Cent.

In die Bahn nur mit Karte

In Fernzügen gibt es keine Fahrkarten mehr bei den Schaffner*innen. Wer spontan mitfährt, muss sein Ticket binnen zehn Minuten nach Abfahrt am Laptop oder Handy kaufen.

„Elektroschrott“ abgeben

Alte Elektrogeräte bis 25 cm Länge kann man nun in Supermärkten und Discountern abgeben – falls die Läden größer als 800 qm sind und selbst welche verkaufen. Dort Neues erstehen muss man nur bei größeren Geräten. Auch Online-Shops sollen Altes kostenlos annehmen.

Waren mit Digital-Elementen

Ob „intelligente“ Haushaltsgeräte, Haustechnik oder Smart-Watches: Für Waren, die nur mit einem digitalen Element funktionieren, müssen Hersteller ab 1. Januar Updates bereitstellen.

Neue Infopflichten, etwa für Online-Marktplätze

Ebay, Amazon & Co. müssen ab dem 28. Mai 2022 deutlicher informieren. So müssen sie offenlegen, wie bei Angebot-Vergleichen das Ranking entsteht.

Schutz vor Telefonwerbung

Ebenso ab dem 28. Mai müssen Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufheben.

Durchblick bei Kaffeefahrten

Der gleiche Stichtag gilt für Kaffeefahrten: Dann muss schon die Werbung klarstellen, wo die Fahrt stattfindet, wie man den Veranstalter erreicht und was er anbietet. Nicht anbieten darf er Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte.

Umwelt und Klimaschutz

CO₂-Preis steigt: Autofahren und Heizen werden teurer

Stufenweise steigt ab Januar 2022 der CO2-Preis; aber nicht stärker als 2021 eingeführt. Auf klimaschädliche fossile Brennstoffe gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2. Eine weitere Erhöhung lehnte die neue Koalition aus sozialen Gründen ab – auch wenn Klimaschützer*innen es fordern. Denn die höheren Kosten geben Anbieter an die Haushalte weiter. Zum Beispiel Benzin, Diesel, Heizöl und Gas werden teurer – also vor allem Autofahren und Heizen. Anbieterwechsel und Energiesparen können es teils abfedern.

Beim Strom soll die Erneuerbare-Energien-Umlage 2023 gar wegfallen, um den auch hier gestiegenen Preis abzufedern. Genaue Pläne zum sozialen Ausgleich per „Klimageld“ sind noch offen 

Verbot von Plastiktüten

Kunststoffe sind extrem umweltschädlich. Daher sind viele Einwegprodukte aus Plastik oder Styropor in der EU schon seit dem 3. Juli 2021 verboten. Zum Jahresbeginn 2022  darf der Handel nun Einweg-Plastiktüten nicht mehr anbieten.

Das gilt für klassische Einkaufstüten (15–50 Mikrometer dick). Erlaubt bleiben dünne Beutel an Obst-, Gemüse- und Frischetheken (unter 15 Mikrometer), dickere Mehrweg-Taschen und Papiertüten.

Dosen- und Flaschenpfand

Aus ähnlichen Gründen liegen ab dem 1. Januar 25 Cent Pfand auf nun allen Getränkedosen und Einwegflaschen aus Plastik. Einzige Ausnahme sind reine Molkereiprodukte. Letzte pfandfreie Bestände dürfen Läden bis zum 1. Juni verkaufen.

Zahlung an Ladestromsäulen

Elektrofahrzeuge „betanken“ wird leichter. Neben bar kann man an Ladesäulen ab 1. Januar mit Debit- und Kreditkarte zahlen. Für Zahlsysteme haben Betreiber aber bis Mitte 2023 Zeit.

Gesundheit

Elektronisches Rezept

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten gesetzlich Versicherte ab 1. Januar nur noch elektronische Rezepte. Zum Einlösen sind die E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN der Krankenkasse nötig. Ohne Smartphone kann man sich in der Arztpraxis den Rezeptcode ausdrucken lassen. Bei Technikproblemen sind Papierrezepte bis Ende Juni erlaubt.

Elektronische Krankschreibung

Ab 1. Juli senden Ärzt*innen und Kassen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die es seit Oktober 2021 gibt, direkt zum Arbeitgeber. Wie beim E-Rezept kann die Umsetzung aber etwas hinken.