In vielen Medien werden Seniorenreisen angeboten. Häufig geht es zu Zielen am Meer oder in Kur- und Heilbäder. Enthalten sind dabei manchmal ständig verfügbares medizinisches Fachpersonal, Kuranwendungen oder Ernährungsberatungen. Doch der Begriff „Seniorenreisen“ ist nicht geschützt und es gibt viele Veranstalter mit teils sehr unterschiedlichen Leistungsangeboten.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät deshalb dazu, verschiedene Angebote zu vergleichen. Je nach individuellen Bedürfnissen und Reiseziel können etwa enthaltene Transfers, eine barrierefreie Beförderung sowie Hotelausstattung, Diät- und Schonkost oder eine Arztbetreuung wichtige Leistungsbestandteile sein.
Seniorenreisen: Achtung bei Zusatzoptionen
Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht, wenn viele kostenpflichtige Zusatzoptionen angeboten werden. „Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher hier genau prüfen, ob sie diese Leistungen wirklich wünschen und sich vor Ort nicht unter Druck setzen lassen, sie zu buchen“, rät Tiana Schönbohm, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ein Warnsignal sei es außerdem, wenn der Besuch von Verkaufsveranstaltungen Teil der Reiseplanungen ist. Häufig werden die Teilnehmenden dort dazu gedrängt, unnötige Käufe zu tätigen.
Besondere Rechte für Menschen mit Einschränkungen
Außerdem weisen die Experten der Verbraucherzentrale darauf hin, dass für mobilitätseingeschränkte Verbraucher besondere Rechte gelten. Beispielsweise müssen Anbieter beim Kauf eines Tickets über die spezielle Ausstattung im Flugzeug, Zug, Bus oder auf dem Schiff informieren und während der Reise Unterstützungsleistungen kostenlos anbieten – etwa Hilfe mit dem Gepäck oder beim Ein- und Aussteigen“, so Schönbohm.
Wichtig für Betroffene sei es, dass ihren besonderen Unterstützungsbedarf vorher beim Veranstalter anmelden.