Gemeinsam durch die Krise mit dem SoVDThemenseite zur Corona-Pandemie
Das Wohlergehen seiner Mitglieder, Ehrenamtlichen, gesellschaftlich wie politischen Partner*innen sowie Beschäftigten ist oberstes Gebot für den SoVD. Gleichzeitig möchte der Verband in diesen unsicheren Zeiten ein verlässlicher Ansprechpartner sein.
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SoVD ruft zu Solidarität auf - Interview mit SoVD-Präsident Adolf Bauer
Nachrichten zur Pandemie
Abschaffung der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar
Bundesländer gehen eigene Wege bei Corona-Regeln
Telefonische Krankschreibung bis Ende März verlängert
STIKO empfiehlt Booster mit angepassten Impfstoffen
STIKO empfiehlt 4. Corona-Impfung für Über-60-Jährige
Isolationszeit für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt
Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung endet
Ab dem 1. Juni 2022 ist es nicht mehr möglich, sich bei Atemwegserkrankungen per Telefon krankschreiben zu lassen. Die Sonderregelung galt seit Frühjahr 2020 und sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.
Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patient*innenvertretenden beschlossen, diese Regelung nicht zu verlängern. Fortan müssen Erkrankte wieder persönlich in der Sprechstunde erscheinen oder auf die Videosprechstunde zurückgreifen, sofern sie angeboten wird.
Sollte sich das Infektionsgeschehen wieder verstärkern, könnte die Regelung aber für bestimmte Regionen oder bundesweit wieder eingeführt werden.
Gesundheitsminister kassiert freiwillige IsolationWeiterhin Quarantäne bei Corona-Infektion
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich künftig auch weiterhin isolieren. Eine zwischenzeitlich diskutierte Regel, nach der die Isolation ab dem 1. Mai freiwillig gewesen wäre, ist damit vom Tisch. Entsprechende Pläne waren zuvor auf breites Unverständnis gestoßen.
Eine Kehrtwendung hat die Bundesregierung bei der Isolationspflicht gemacht. Anders als zuvor angekündigt müssen sich Corona-Infizierte ab dem 1. Mai doch weiterhin isolieren.
Die Isolationspflicht gilt ab jetzt jedoch nur noch für fünf Tage, also zwei Tage weniger als bisher. Für Kontaktpersonen gilt die Quarantänepflicht gar nicht mehr.
Für alle, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sollte nach einer Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab dem 1. Mai die Isolationspflicht eigentlich entfallen. Die Gesundheitsämter seien nicht mehr in der Lage, die Quarantäne- und Isolations-Regelungen zu verfolgen, hatte Lauterbach als Begründung für seinen Vorstoß vorgebracht. Demnach wäre die Quarantäne nicht mehr Pflicht gewesen, sondern nur eine Empfehlung.
Die Reaktionen in den Medien und sozialen Netzwerken zeigten größtes Unverständnis für diese Ankündigung. Auch Gesundheitsexpert*innen äußerten sich fassungslos. Wenig später kam die Kehrtwendung. Er habe einen Fehler gemacht, den er bedauere, erklärte Karl Lauterbach. „Das entlastet zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal ist falsch und schädlich“, twitterte er. Es gebe noch zu viele Todesfälle und Probleme mit Long Covid.
Impfpflicht im Bundestag abgelehnt
Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag den 7. April über mehrere Anträge zur Einführung einer Impfplicht abgestimmt. Der Antrag der Ampelkoalition für eine verpflichtende Impfung ab 60 Jahren fand keine Mehrheit. Auch der Antrag zum Aufbau eines Impfregisters, den die Unionsfraktion eingebachte hat, wurde nicht angenommen.
SoVD-Präsident Adolf Bauer bedauerte in einer ersten Reaktion die versäumte Weichenstellung und appellierte an die gesellschaftliche Solidarität. Das Ziel einer notwendigen, hohen Impfquote in der Gesamtbevölkerung rücke damit in weite Ferne.
Infektionsschutzgesetz ausgelaufenViele Schutzmaßnahmen beendet
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes, in dem die Corona-Regeln festgehalten waren, ist im März ausgelaufen. Anfang April endete auch die zweiwöchige Übergangsfrist, auf die die Bundesländer zurückgreifen konnten.
Die genaue Gestaltung der Corona-Regeln liegt nun in den Händen der Bundesländer. Bundesweit einheitlich ist derzeit die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen vorgeschrieben. Auch im Nah- und Fernverkehr, sowie in Flugzeugen muss weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Mit der sogenannten „Hot Spot Regel“ können die Bundesländer für bestimmte Regionen schärfere Regeln veranlassen. Diese richten sich nach dem Infektionsgeschehen und der Belegung der Krankenhäuser. Bisher haben lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern diese Regel angewendet und sich zu Hotspots erklärt. Andere Länder zweifeln an der Rechtssicherheit dieses Vorgehens.
Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen in Kraft
Von 15. März an müssen Beschäftigte im Gesundheit- und Pflegebereich nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Leitung der Einrichtung vorzulegen. Auch die zuständigen Behörden können einen Beweis für die nötige Immunisierung verlangen.
Für die Umsetzung sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Es gibt Anzeichen, dass diese dabei auf Übergangsregelungen zurückgreifen, um die Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. Vorerst können Ungeimpfte ihren Job also weiter ausüben. Auch Gerichte verhandeln derzeit über die Regelung.
Ob und in welcher Form eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, ist weiterhin strittig.
Nachrichten zur "Vierten Welle"
Gute Gründe für den Booster
Bürgertest wieder kostenfrei verfügbar
Verordnung des BMASErleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
22.12.2021
Im Dezember hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert.
Dabei reicht es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für Betriebe auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. März 2022, verlängert. Die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit werden an die Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2021 in voller Höhe und in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 zu 50 Prozent erstattet.
Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer - auf maximal 87 Prozent mit Kind.
Archiv zur Corona-PolitikDer SoVD informiert
Lehren aus der Krise ziehen
Prekär Beschäftigte verlieren Einkommen
Medizinischer Dienst setzt Hausbesuche und Regelprüfungen weiterhin aus
Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Kurzarbeitergeld wird länger ausgezahlt
Sozialpolitische Informationen verständlich aufbereitetSozialinfos zur Corona-Krise
Grundsicherung
Kurzarbeitergeld
Gesundheitswesen
Sozialinfo "Triage"
Vereinsrechtliche Änderungen
Die Bundesrechtsabteilung informiert über vereinsrechtliche Änderungen im Zuge der Coronapandemie:
So ist bis 31.12.2021 geregelt, dass Vereinsvorstände vorerst im Amt bleiben, solange keine Versammlungen stattfinden. Außerdem hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass Mitgliederversammlungen auf Beschluss des Vorstands vereinfacht abgehalten werden können, z.B. mittels elektronischer Kommunikation oder im vereinfachten schriftlichen Verfahren. So kann der Vorstand alle Mitglieder anschreiben, und bis zu einem festen Termin um Rückmeldung in Textform (z.B. E-Mail) bitten. Meldet sich dann mindestens die Hälfte der Mitglieder zurück, so kann diese mit der sonst üblichen Mehrheit Beschlüsse fassen.
Nach Einschätzung der Bundesrechtsabteilung lassen sich diese Vereinfachungen bei Abstimmungen nicht ohne Weiteres auf Vorstandsbeschlüsse übertragen. Der Vorstand kann aber sicherlich mit Allzustimmung (= Zustimmung aller Vorstandsmitglieder) beschließen, dass diese Vereinfachungen für seine Arbeit gelten sollen.
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