Die Covid-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Solidarität ist das Gebot der Stunde - besonders gegenüber jenen Menschen, die ohnehin zu den Ärmsten in dieser Gesellschaft zu zählen sind.
Bereits im ersten Lockdown 2020 wurden für Bezieher*innen von Hartz IV und Altersgrundsicherung keinerlei zusätzlichen Hilfen zur Verfügung gestellt. Der SoVD wies auf diesen Missstand intensiv im Bündnis „100 Euro mehr!“ hin.
Der Wunsch, dass sich die Corona-Krise bis Jahresende 2020 erledigt haben dürfte, hat sich nicht erfüllt. Stattdessen gibt es einen zweiten Lockdown mit unklarer Länge.
Bauer: Corona hat Lage Betroffener verschärft
Die Hoffnung, dass die Bedarfe von armen Menschen bei der Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung berücksichtigt würden, wurde ebenso enttäuscht. Entgegen dem Rat und der Expertise aller Fachleute und von Gewerkschaften und Sozialverbänden erfolgte im Januar eine Erhöhung um lediglich 14 Euro auf 446 Euro, was einem armutspolitischen Offenbarungseid gleichkam.
SoVD-Präsident Adolf Bauer wies noch einmal auf die Extremlage für Menschen mit niedrigem Einkommen hin.
„Die Covid-19-Pandemie hat die finanzielle Situation von Millionen Menschen, die ohnehin am oder unter dem Existenzminimum leben, noch deutlich verschärft. Wir dürfen nicht zulassen, dass sozial benachteiligte Menschen durch und in der Corona-Pandemie weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Menschen, die eine Grundsicherung beziehen, brauchen jetzt einen Zuschlag von 100 Euro, um die zusätzlichen Kosten infolge der Corona-Pandemie bestreiten zu können.“
Mehr Grundsicherung, digitales Lernen, Sicherheit
Er unterzeichnete deshalb mit anderen Verbandsspitzen den Appel „Soforthilfen für die Armen – Jetzt!“.
Darin fordern die Verbände:
- für Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung für Alte und Erwerbsgeminderte die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro sowie für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro,
- für alle Kinder und Jugendlichen in Familien mit niedrigem Einkommen Hard- und Software sowie weitere Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter,
- zum Schutz aller, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind, ein erneutes Kündigungsschutzmoratorium, um sicherzustellen, dass niemand aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verliert. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.