SoVD-Gutachten zum Stand der Patientenrechte in Deutschland
Nicht immer läuft bei der ärztlichen Behandlung alles glatt. Dann ist gut seine Rechte als Patient*in zu kennen. In einem Gutachten zur "Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland" hat der SoVD die Lage in Deutschland untersucht und außerdem ein Forderungspapier vorgelegt.
Eine Betroffene berichtet
Behandlungsfehler können jede*n treffen und drastische Folgen haben. Hier erzählt Silke Tauchert ihre Geschichte:
Die Vorstellung im Video
Im Frühjahr stellten SoVD-Präsident Adolf Bauer und der Medizinrechtsexperte Prof. Dr. Thomas Gutmann das Gutachten "Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland" vor. Hier gibt das Video der Pressekonferenz und alle Informationen rund um das Gutachten.
Statements zum Gutachten
Adolf Bauer, SoVD-Präsident
Wir wollen mit diesem Gutachten und unseren Forderungen nicht nur den notwendigen Handlungsbedarf zur Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte aufzeigen. Wir wollen eine Reform des Patientenrechtegesetzes in Gang bringen und geben dem Gesetzgeber hierfür konkrete Handlungsempfehlungen mit auf den Weg. Zeitgleich braucht es eine bundesweit angelegte, öffentliche Kampagne der Bundesregierung, um umfassend über die Rechte der Patient*innen zu informieren und insgesamt für das Thema zu sensibilisieren.
Prof. Thomas Gutmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Nach fast einer Dekade ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und kritisch zu hinterfragen, ob die mit dem Patientenrechtegesetz verfolgten gesetzgeberischen Ziele erreicht worden sind und ob diese Ziele von vorneherein ambitioniert genug waren, um die im Gesetzestitel angekündigte Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten tatsächlich herzustellen. Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben nochmals gemacht, dass der Gesetzgeber an wichtigen Stellen auf halbem Weg stehengeblieben ist.
Pressemitteilung und Statements zur Vorstellung des Gutachtens
Wo gibt es Handlungsbedarf?Die Forderungen auf einen Blick
Trotz der Einführung des Patientenrechtegesetz im Jahr 2013 gibt es nach wie vor Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Patientenrechte. Das fortbestehende Ungleichgewicht benachteiligt die Patient*innen. Eine Anpassung und Weiterentwicklung ist überfällig.
Es fehlt ein zentrales Meldesystem in Deutschland, um Behandlungsfehler verlässlich und vollständig zu erfassen. Fehler müssen ausgewertet und Handlungsempfehlungen zur künftigen Vermeidung entwickelt werden. Der SoVD hat vier Handlungsbereiche identifiziert.
1. Stärkung der individuellen Patientenrechte
Erforderlich sind
- ein geringeres Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretenem Schaden,
- eine Pflicht zur Information über Behandlungsfehler ohne Nachfrage,
- eine schriftliche Bestätigung der Vollständigkeit bereitgestellter Unterlagen,
- wirkungsvolle Sanktionen bei Verstößen gegen Informationspflichten.
2. Stärkung der Unterstützung der Versicherten durch ihre Kassen
Es bedarf
- der zwingenden Verpflichtung der Kranken-und Pflegekassen, die Versicherten dabei zu unterstützen, aus Behandlungsfehlern entstandene Schadensersatzansprüch zu verfolgen,
- der Pflicht der Kassen, bei offensichtlichen Anhaltspunkten für Behandlungsfehler die betroffenen gesetzlich Versicherten zu informieren,
- einer sozialgerichtlichen Überprüfbarkeit der Auswahl der Unterstützungsleistung durch die Kranken- und Pflegekassen.
3. Stärkung der kollektiven Patienten- und Pflegebetroffenenrechte
Notwendig sind
- erweiterte Verfahrensrechte der in den Gremien des Gesundheitswesens beteiligten Organisationen für die Interessen der Patient*innen sowie chronisch kranker, pflegebedürftiger und behinderter Menschen,
- zusätzliche Unterstützungsstrukturen,
- eine personelle und finanzielle Unterstützung zur Aufgabenwahrnehmung.
4. Verbesserung der Patientensicherheit
Unerlässlich sind
- eine bundesweit angelegte und öffentliche Kampagne zur Sensibilisierung,
- ein unabhängiges, zentrales Meldesystem für Behandlungsfehler,
- eine Meldepflicht schwerwiegender Schäden und sogenannter „Never Events“.
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