Kranke oder pflegebedürftige Menschen sowie Senior*innen und Menschen mit Behinderung gelten als besonders gefährdet. Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einigten sich Bund und Länder daher auf geeignete Schutzmaßnahmen. In Heimen und Einrichtungen sollten Besuchsbeschränkungen Kranke und Pflegebedürftige sowie Angehörige und Pflegepersonal vor einer Infektion schützen. Eine soziale Isolation der Betroffenen sollte dabei explizit vermieden werden. Genau so aber hat es sich dennoch für viele angefühlt.
Infektionsschutz auf Kosten der Selbstbestimmung
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sollte jede Einrichtung ein individuelles Schutzkonzept entwickeln und dieses den Infektionszahlen entsprechend anpassen. Am schnellsten umsetzbar erschien zu Beginn der Corona-Pandemie ein pauschales Besuchsverbot. Aus dieser Sofortmaßnahme darf jedoch keine Dauerlösung werden: Menschen zu isolieren ist kein hinreichendes Schutzkonzept. Auf die besondere Verantwortung wies auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hin. Er sagte, es müsse abgewogen werden zwischen den notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz und dem Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen.
Schwierig stellte und stellt sich die Lage auch für die in Heimen und Krankenhäusern Beschäftigten dar. Sie infizieren sich überdurchschnittlich oft mit dem Coronavirus. Das dürfte vor allem daran liegen, dass vielen Pflegekräften bis heute neben Desinfektionsmitteln oftmals auch die dringend benötigte Schutzausrüstung fehlt.
Bestehende Besuchsverbote teilweise gelockert
Seit Kurzem dürfen Menschen, die in Einrichtungen leben, unter bestimmten Bedingungen wieder Besuch erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine konkret benannte Person handelt, welche die geltenden Hygieneregeln beachtet.
Der SoVD begrüßte diesen Schritt, da längerfristig weder Telefonate noch E-Mails einen persönlichen Kontakt ersetzen können. Allerdings bleibt eine Besuchsdauer von 20 Minuten pro Woche noch immer weit hinter den Bedürfnissen der Betroffenen zurück. Einrichtungen sollten daher mit der nötigen Unterstützung dazu verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu entwickeln, die Besuche künftig wieder an mehreren Tagen ermöglichen.
Menschen mit Demenz reagieren stark verunsichert
Bei allem Verständnis für die Schutzmaßnahmen äußern vor allem Angehörige zunehmend ihre Sorge. Das zeigt sich am Pflege-Notruftelefon des SoVD Niedersachsen sowie am Alzheimer-Telefon, über welches die Deutsche Alzheimer Gesellschaft berät. Menschen mit Demenz spüren die Auswirkungen der sozialen Isolation demnach besonders. Sie verunsichert neben dem veränderten Tagesablauf und den ausbleibenden Besuchen vor allem auch die Begegnung mit Menschen, die eine Maske im Gesicht tragen.