Der Service in „SoVD – Soziales im Blick“: Diese Doppelseite gibt wieder einen Überblick über vieles, das sich wirtschaftlich, rechtlich und technisch im neuen Jahr ändert. Durch das Ende der Koalition stand allerdings im Dezember noch nicht alles fest. Beschlossen sind unter anderem weitere Maßnahmen, die gestiegene Kosten abfedern sollen. Dadurch soll vielen Personen etwas mehr Geld bleiben.
Denn zwar scheint die Energiekrise bewältigt, und auch die Inflation war zuletzt wieder wie vor dem Ukraine-Krieg. Doch wenige Unternehmen geben das an die Verbraucher*innen weiter; so wirken Krisen wie Pandemie oder Kriege fort. – Aus Platzgründen ist die Liste weder vollständig noch detailliert. Viele Fragen klären etwa Verbraucherzentralen, Behörden oder eine örtliche SoVD-Beratung.
Das Ende der Ampelregierung hat Folgen für geplante Reformen. Einige sind nun vom Tisch, andere stehen infrage. So war bei Redaktionsschluss teils noch unklar, ob es für manche Änderungen eine Mehrheit im Bundestag gibt. Dies ist der Stand Mitte Dezember.
Soziale Sicherung
Fünf Euro mehr Kindergeld, keine Kindergrundsicherung
Was kommt, ist eine Kindergeld-Erhöhung ab Januar von 250 auf 255 Euro pro Kind. Analog steigt der Kindersofortzuschlag für Familien im Bürgergeldbezug von 20 auf 25 Euro.
Der Kinderzuschlag, den einkommensschwache Familien (kein Bürgergeld) zusätzlich zum Kindergeld beantragen können, bleibt bei den 2024 erhöhten maximal 292 Euro, je nach Einkommen und Vermögen.
Was nicht kommt, ist die Einführung einer Kindergrundsicherung. Kindergeld und andere Leistungen sollten dort gebündelt einfließen.
Bürgergeld und Sozialhilfe: Nullrunde bei Regelsätzen
Wichtige „Nichtänderung“: Beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe gibt es 2025 die erste Nullrunde seit der Dynamisierung. Die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfsstufen ergab wie zuvor: 563 Euro für Alleinlebende, 506 Euro je Partner*in in Bedarfsgemeinschaften und in den anderen Stufen entsprechend.
Eigentlich wären die Sätze diesmal laut Rechenmethode sogar gesunken. Die Besitzschutzregelung verhinderte das.
Mehr Sozialabgaben für Besserverdienende
Deutlich steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung (8.050 Euro im Monat) und gesetzlichen Krankenversicherung (5.512,50 Euro) sowie die GKV-Versicherungspflichtgrenze (6.150 Euro). Dadurch sollen sich Besserverdienende stärker an der Sozialversicherung beteiligen.
Rente
Rentenerhöhung
Zum 1. Juli erhalten Rentner*innen mehr Geld. Laut Bericht der Deutschen Rentenversicherung gibt es – in Ost wie West, da nun ein bundesweit einheitliches Rentenrecht gilt – ein Plus von 3,5 Prozent. Also steigen die Renten erneut, wenn auch nicht so stark wie im Vorjahr. Das ist allerdings nur eine Prognose. Die Berechnung hängt von der Entwicklung der Löhne ab. Wohl erst im Frühjahr legt das dann amtierende Kabinett die genaue Höhe fest.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Die Grenze, bis zu der Erwerbs-minderungsrentner*innen ihre Rente mit einem Nebenjob abzugsfrei aufstocken können, wird seit 2023 jährlich neu berechnet. 2025 steigt sie erneut:
Bei voller Erwerbsminderung, also wenn man nur bis zu drei Stunden täglich arbeiten kann, sind es 19.661,25 Euro im Jahr brutto (1.638 Euro im Monat). Bei teilweiser Erwerbsminderung, bis sechs Stunden Arbeit am Tag, liegt diese Grenze bei 39.322,50 Euro brutto im Jahr (3.276,81 Euro im Monat).
Arbeit und Steuern
Steuerreform
Am Jahresende einigte sich die Ex-Ampel inklusive FDP doch auf die Steuerreform, die noch durch den Bundestag muss. Für viele soll sie das Netto-Einkommen erhöhen.
Das sind die Hauptbausteine:
Höherer Grundfreibetrag
Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag: fürs Gesamtjahreseinkommen 2025 pro Steuerzahler*in um 312 Euro auf 12.096 Euro. Mehr Geld bleiben könnte so vor allem Gering- und Durchschnittsverdienenden sowie Rentner*innen.Besserverdienende zahlen allerdings mehr Sozialabgaben (siehe „soziale Sicherung“).
Angepasste Steuertarife
Die Tarife werden inflationsbereinigt. Das soll „kalte Progression“ verhindern. Durch sie gleichen Gehaltserhöhungen nur die gestiegenen Lebenshaltungskosten aus, weil man in den höheren Steuersatz kommt.
Mehr Kinderfreibetrag
Eltern bekommen entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Letzterer steigt um 60 Euro auf 3.336 Euro bei Alleinerziehenden oder 6.672 Euro bei verheirateten Paaren.
Spitzensteuersatz später
Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) gilt 2025 erst ab einem Jahreseinkommen von 68.430 Euro. Die höchste Stufe, der Reichensteuersatz (45 Prozent), greift weiterhin ab 277.826 Euro.
Mehr Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,81 Euro brutto pro Stunde. Diese Untergrenze gilt für alle Beschäftigten, also auch für Minijobber*innen.
Minijob: Obergrenze steigt
Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn. Da dieser steigt, erhöht sich auch der mögliche Verdienst im Minijob: von 538 auf 556 Euro im Monat (6.672 Euro im Jahr).
Midijob: Untergrenze steigt
Auch der Einstieg in den Übergangsbereich ändert sich durch den höheren Mindestlohn. Sogenannte Midijobs beginnen bei einem monatlichen Entgelt über der Geringfügigkeit, jetzt also bei 556,01 Euro. Sie enden bei 2.000 Euro.
Homeoffice wird Telearbeit
Zum Jahresstart tritt das Telearbeitsgesetz in Kraft. Es weitet Heimarbeit-Regelungen zur „Telearbeit“ aus: Sie ist ortsungebunden, auch außerhalb des eigenen Zuhauses. Arbeitgebende und Arbeitnehmende vereinbaren ein „Arbeiten von überall“. In vielen Betrieben ist das längst die gelebte Praxis.
Bei der Steuer heißt die Homeoffice-Pauschale nun Telearbeitspauschale. Der Betrag bleibt: Absetzen kann man drei Euro pro Tag – für maximal 100 Tage, also bis zu 300 Euro.
Solidaritätszuschlag-Grenze
Seit 2021 zahlen nur noch Betriebe und Besserverdienende den „Soli“. Etwa 90 Prozent der privaten Steuerzahlenden sind befreit. Die Freigrenze geht nach der Einkommensteuer und steigt 2025: In der Pflicht ist nur, wer über 19.950 Euro Steuern als Alleinstehende*r oder 39.900 Euro als Ehepaar zahlt.
Digitale Krankschreibung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit 2023 den „gelben Schein“ für Krankenkassen und Arbeitgebende ersetzt, enthält künftig mehr Daten: etwa Abwesenheitszeiten wegen Vorsorge, Klinikaufenthalt und Reha. So sollen Betriebe personelle Engpässe abschätzen können.
Gesundheit
Mehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt ab Januar der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen noch zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) erheben können, um 0,8 auf durchschnittlich 2,5 Prozent. Jede Kasse entscheidet, ob und wie stark sie ihn anhebt. Bei einer Erhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) wird teurer: Hier steigt der normale Beitragssatz um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Kinderlose erhöht er sich auf 4,2 Prozent. Familien zahlen weniger: gestaffelt von 3,6 Prozent mit einem Kind bis 2,6 Prozent ab fünf Kindern.
Amalgamfreie Zähne
EU-weit verwenden Zahnärzt*innen für neue Füllungen kein Amalgam mehr. Das soll Quecksilber in der Umwelt verringern. Alte Füllungen können im Mund bleiben. Kassenleistung ist nun auch in Seitenzähnen eine Füllung aus speziellem Kunststoff in Zahnfarbe. Ohne Zuzahlung gab es das bisher, seit 2018, nur in Frontzähnen, für Kinder unter 15 Jahren und für schwangere oder stillende Frauen.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird eingeführt: eigentlich ab dem 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen NRWs, dann ab März bundesweit. Der Zeitplan verschiebt sich aber wohl.
Die ePA soll für bessere Behandlung und Transparenz sorgen. Darin lassen sich Angaben zu Erkrankungen speichern, wie Arztbriefe, Befunde und Medikamente. Sie kommt für alle gesetzlich Versicherten, die nicht aktiv widersprechen – ganz oder nur für bestimmte Daten. Zur Einrichtung und zu Details informieren die Krankenkassen.
Wohnen, Energie und Umweltschutz
Immobilien-Grundsteuer
Eine Steueränderung betrifft das Wohnen: Nun gilt eine andere Immobilien-Grundsteuer. Die Finanzämter haben sie nach den Erklärungen der Eigentümer*innen neu berechnet und Bescheide verschickt.
Für Grundstücke und Immobilien in ländlichen oder strukturschwachen Regionen fällt oft weniger Steuer an. Doch unter anderem in Städten kann sie viel höher sein. Das macht Wohnen vielerorts noch teurer – nicht nur in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, sondern wohl auch zur Miete. Denn viele Eigentümer*innen werden die Kosten umlegen.
Mehr Wohngeld Plus
Ab Januar steigt das Wohngeld Plus, im Schnitt um 15 Prozent oder 30 Euro pro Haushalt. Zudem sollen mehr Menschen überhaupt einen Anspruch haben: Die Einkommensgrenzen und anrechenbaren Mieten wurden angehoben.
CO2-Preis, hohe Heizkosten und das geplante Klimageld
Im Zuge der Energiewende steigt zum 1. Januar der Preis im nationalen Emissionshandel weiter. Eine Tonne CO2 kostet nun 55 statt 45 Euro. Dadurch steigen die Preise für Öl, Erdgas und Kraftstoffe. So werden das Autofahren und das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer.
Die höheren Kosten als Folge des Klimaschutzes sollte laut Koalitionsvertrag ab 2025 ein „Klimageld“ für viele berechtigte Haushalte abfedern. Nach dem Ampel-Aus ist aber unklar, wie und wann. Das entscheidet wohl die nächste Regierung.
Neue Stromtarife
Die Stromumlage steigt um 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf 3,15 Cent brutto. So kommen auf Verbraucher*innen Mehrkosten zu. Grund sind die veränderte Netznutzung und der Umbau hin zu mehr erneuerbaren Energien: Die Kosten sollen bundesweit verteilt sein, statt einzelne Regionen zu belasten.
Zudem müssen alle Stromanbieter den Kund*innen mit intelligentem Messsystem ab Januar einen dynamischen Tarif anbieten. Dabei richtet sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis. Meist wechselt er stündlich. Laut Verbraucherzentralen sei das nur ratsam für Haushalte mit hohem, zeitlich flexiblem Verbrauch, etwa mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe.
Steuerfreie Photovoltaik
Die Einkommensteuer-Freigrenze für Einnahmen aus Solarstrom an Gebäuden wird vereinheitlicht. Ab 1. Januar ist sie auch für größere Photovoltaik-Anlagen höher; aber nur für dann neue oder erweiterte.
Müll trennen, auch Kleidung
Ausgediente Textilien, selbst defekte, dürfen nicht mehr in die schwarze Restmülltonne. Sie gehören in Altkleidercontainer oder zu Sammelstellen. So soll mehr recyclet werden.
Mobilität
Teureres Deutschlandticket
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 58 statt 49 Euro. Es gilt wie bisher bundesweit für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr, aber nicht für Fernzüge (IC, ICE). Das Abonnement ist monatlich kündbar. Für Pendler*innen bleibe es meist günstiger als andere Zeitkarten, so die Verbraucherzentralen. Wer nur wenig fährt, sollte gut rechnen, ob es sich lohnt.
Bahn hebt Flexpreise an
Seit dem 15. Dezember ist auch Zugfahren im Fernverkehr teils teurer. Spar- und Supersparpreise bleiben, doch ihre Flexpreise hat die Deutsche Bahn um durchschnittlich 5,9 Prozent erhöht. Zudem sind sie nicht mehr so „flex(ibel)“: Stornieren oder Umbuchen ist nur noch bis acht Tage vor Abfahrt (erstem Geltungstag) kostenlos. Ab sieben Tagen davor kostet es 10 Euro, am Reisetag 30 Euro.
Führerschein umtauschen
Schnell bis zum 19. Januar müssen Autofahrer*innen aktiv werden, die noch keine neue Fahrerlaubnis haben und an der Reihe sind: Wer ab 1971 geboren ist und einen alten Papier-„Lappen“ in rosa oder grau hat, muss bei der Führerscheinstelle die EU-einheitliche, fälschungssichere Plastikkarte beantragen.
Neuen TÜV holen
Wer eine orangefarbene TÜV-Plakette am Kfz hat, muss 2025 zur Hauptuntersuchung und erhält bei Bestehen eine gelbe.
Produkte und Dienstleistungen
Privatwirtschaft muss alles barrierefrei anbieten
Zum 28. Juni müssen auch private Unternehmen sämtliche Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar machen. Bisher war Barrierefreiheit nur für öffentliche Einrichtungen Pflicht. Sie gilt ebenso für Digitales, etwa Online-Shops: Alles muss über verschiedene Sinne zugänglich sein. Sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen.
Teurere Kfz-Versicherung
Etliche Kfz-Versicherungen erhöhen die Beiträge bis zu 20 Prozent. Im Schnitt wird die Haftpflicht acht, die Vollkasko zwölf Prozent teurer. Man hat vier Wochen Sonderkündigungsrecht.
Einheitliche Ladekabel
Ein Stecker passt überall: EU-weit müssen ab dem 28. Dezember verkaufte neue Smartphones, Tablets und andere Kleingeräte aller Hersteller den Standardanschluss USB-C haben.
Zu lahmes Surfen abstrafen
Die Bundesnetzagentur hat Vorgaben zur Internetleistung erstellt – und eine Messhilfe: www.breitbandmessung.de.
Ist der Anschluss langsamer als die vertragliche Bandbreite, können Kund*innen die Rechnung kürzen (und außerordentlich kündigen). Das Minderungsrecht soll 2025 nicht nur für Festnetz-, sondern auch für Mobilfunk-Internet greifen, konkrete Regelungen folgen.
Änderungen bei der Post
Mit Briefen können sich laut Postgesetz ab Neujahr alle Anbieter Zeit lassen: Erst am dritten Tag nach Einwurf müssen 95 Prozent ankommen – statt wie bisher am ersten oder zweiten.
Die Deutsche Post erhöht zudem wieder das Porto. Der Standardbrief kostet 95 statt 85 Cent; die Postkarte ebenso, statt 70 Cent. Einschreiben eigenhändig, Prio und Nachnahme gibt es nicht mehr.
Pakete und Päckchen (DHL) werden ebenfalls teurer. Dafür braucht man sie nicht mehr an weit entfernten Orten abzuholen. Die Zusteller*innen dürfen sie nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft abgeben.
Flaschen und Verpackungen
Viel tut sich bei Lebensmittelbehältnissen. Ab Jahresstart sind EU-weit Flaschen, Dosen und Verpackungen mit schädlichen Kunststoffen (BPA) verboten. Deutschland bekämpft zudem Müll: PET-Einwegflaschen müssen zu 25 Prozent aus Recycling-Plastik sein. Bei verzehrfertigen Speisen und Getränken erweitert sich die Mehrweg-Pflicht, etwa für Lieferservices. Vor Ort in der Gastronomie ist Einweggeschirr ganz verboten.
Erst ab Juli gilt: Letztvertreiber bestimmter Einweg-Getränke müssen Mehrweg-Alternativen anbieten. Und Läden über 200 Quadratmeter müssen alle Mehrwegflaschen und -kästen zurücknehmen – egal, ob sie die Marke selbst führen.