Berlin. Wenn heute im Bundestag das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 vorgestellt und diskutiert wird, dann kann das nicht ohne einen Rückblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 erfolgen. Das Pandemiegeschehen beeinflusste natürlich auch den sozialpolitischen Bereich. In einem Punkt stellt SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer der Bundesregierung für ihre Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission gleichermaßen ein gutes Zeugnis aus: „Das ‚SURE-Paket‘ war ein ganz wichtiges Signal. Es stellt zusätzliche EU-Gelder bereit, um kurzfristig Kurzarbeiterregelungen und ähnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu finanzieren, um so zum Schutz von Arbeitsplätzen beizutragen. Aber: Wir brauchen ein dauerhaftes Instrument, damit wir auch bei künftigen Krisen schnell reagieren können.“
Nur teilweise zufrieden ist Engelen-Kefer dagegen mit dem Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission für angemessene Mindestlöhne: „Gut, dass mit dem Vorschlag endlich Bewegung in die Debatte gekommen ist. Denn trotz Arbeit steigt die Armut in Europa weiter und das wird sich durch Corona deutlich verschärfen. Wir vom SoVD können unsere Forderung aus dem vergangenen Jahr hier nur wiederholen: Um Armut zu bekämpfen, brauchen wir einen Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Einkommens in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.“ Und Engelen-Kefer ergänzt: „Auch bei uns in Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn bis Mitte 2022 nur auf 10,45 Euro pro Stunde. Um Armut im Alter abzuwenden, ist aktuell aber ein Mindestlohn von 13 Euro unbedingt notwendig.“
In einem weiteren Punkt sieht die SoVD-Vizepräsidentin ganz erheblichen Handlungsbedarf: „Wir brauchen EU-weit dringend Mindestsicherungssysteme, die die Bürger*innen vor Armut schützen. Zwar verfügen alle Länder über Grundsicherungssysteme, doch deren Struktur erreicht meist kein existenzsicherndes Niveau. Der SoVD bekräftigt daher seinen dringenden Appell an die EU-Kommission und die portugiesische Ratspräsidentschaft, sich für die Einführung von europäischen Mindeststandards für nationale Grundsicherungssysteme einzusetzen.“
Mit Blick auf die heutige Vorstellung des Arbeitsprogrammes der EU-Kommission sieht Engelen-Kefer die Bundesregierung daher weiter in der Pflicht: „Deutschland ist ja als letzter Ratspräsident mit den amtierenden Portugiesen und deren Nachfolger, der Slowakei, im gestaltenden Dreiergremium. Wir bauen darauf, dass die Bundesregierung auch hier weiter an den sozialpolitischen Herausforderungen mitarbeitet und die EU-Kommission unterstützt - aber auch fordert.“
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel