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Die Entscheidung für die Krankenhausreform ist eine gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten

Gesundheit Pressemeldung

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: "Aber die geplante Finanzierung des Transformationsfonds bleibt eine milliardenschwere Zweckentfremdung von Beitragsmitteln."

Berlin. Heute hat der Bundesrat die Krankenhausreform mit knapper Mehrheit beschlossen. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier begrüßt die bedeutungsvolle Entscheidung: „Das ist ein guter Tag für die zukünftige stationäre Gesundheitsversorgung in Deutschland und damit auch für die Patientinnen und Patienten. Eine Krankenhausreform ist dringend erforderlich und verzögert sich jetzt nicht um weitere Jahre. Wir brauchen in Deutschland eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung, die verlässlich und angemessen finanziert wird. Deshalb geht die geplante Krankenhausreform grundsätzlich in die richtige Richtung, um den hohen finanziellen Druck aus dem System zu nehmen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu verbessern.“

Als wichtigen Schritt beurteilt die SoVD-Vorstandsvorsitzende auch die Abschwächung der starren Konzentrierung auf Fallpauschalen und die Einführung einer Vorhaltevergütung. „Die Einführung von bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen, die mit einheitlichen Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen hinterlegt werden, ist grundsätzlich zielführend. Nur so kann eine flächendeckend qualitativ hochwertige und medizinische Versorgung gleichermaßen bundesweit und zugleich wohnortnah in der Region sichergestellt werden“, so Engelmeier.

Mit Blick auf die Finanzierungsregelung des Transformationsfonds bleibt der SoVD aber bei seiner scharfen Kritik: "Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds bleibt eine milliardenschwere Zweckentfremdung von Beitragsmitteln", erklärt die Vorstandsvorsitzende des SoVD. "Es kann nicht sein, dass die Hälfte der 50 Milliarden Euro, die über zehn Jahre in den Fonds fließen sollen, aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kommt - und damit allein aus Beitragsmitteln der Versicherten. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, sondern angesichts der ohnehin überaus angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung schlichtweg unverantwortlich."

V.i.S.d.P.: Peter Zernechel