Grünes Licht für Rettungspaket: Wichtige Fragen zum Corona-Krisenpaket und den EU-Haushaltsrahmen bleiben dennoch offen
Einführung einer EU-weiten Arbeitslosenrückversicherung ist entscheidend
Berlin/Brüssel. Der SoVD hat mit Erleichterung festgestellt, dass sich die 27 Staats- und Regierungschefs auf einen Wiederaufbaufonds von 750 Milliarden Euro geeinigt haben. Das ist ein Zeichen nach Worten von SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer für die Bereitschaft der EU Mitgliedsländer „die Corona-Pandemie gemeinsam zu bewältigen“. „Der SoVD hält es für besonders wichtig, dass die Vergabe der Finanzmittel mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit verknüpft werden soll. Für den SoVD ist unverzichtbar, dass damit auch die soziale Infrastruktur und sozialgerechte Orientierung in den Mitgliedsländern gestärkt wird.“
Entscheidend sei die Einführung einer EU-weiten Arbeitslosenrückversicherung, damit über einen nationalen Fonds Krisenländer in Not einen „finanziellen Ausgleich bei ihren einzelstaatlichen Arbeitslosenversicherungssystemen erhalten können und die zunehmende Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise bekämpfen können“. Engelen-Kefer fügt hinzu: „Wir brauchen als Voraussetzung einer EU-Arbeitslosenrückversicherung eine EU-Richtlinie für eine flächendeckende Arbeitslosenversicherung. Danach wären die Mitgliedsländer zunächst verpflichtet, nationale Arbeitslosenversicherungssysteme mit einem ausreichenden Niveau einzuführen oder aufzustocken.“
In Deutschland bestehe ebenso dringender Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Arbeitslosenversicherung, die als Pflichtversicherung nur noch rund ein Drittel der von Arbeitslosigkeit Betroffenen schütze. Die nationale Arbeitslosenversicherung könnte laut Engelen-Kefer im Krisenfall über den EU-Strukturfonds unterstützt werden.
V.i.S.d.P.: Murat Ham
Pressesprecher / Leiter der Pressestelle