Berlin. Heute steht die Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Konkret sind rund 12 Prozent mehr bei den Regelsätzen ab 2024 vorgesehen. Dies ist ein Ergebnis der Bürgergeld-Reform, welche eine bessere Berücksichtigung der Inflation durch jährliche Regelsatzanpassungen vorsieht. Von dieser Erhöhung profitieren nicht nur die ca. 5,6 Millionen Menschen im Bürgergeld-Bezug, sondern beispielsweise auch Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund unzureichender Bezüge zusätzliche Sozialleistungen benötigen - insgesamt etwa 1,2 Millionen Menschen.
Engelmeier unterstreicht die Dringlichkeit dieser Maßnahme: „Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind von der Inflation besonders betroffen. Sie müssen einen größeren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben, da die Inflation in diesen Bereichen oft über 12 Prozent liegt. Diese Erhöhung ist daher essentiell, um ihre Kaufkraft zu bewahren. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Einkaufskorb im Supermarkt von Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld und Grundsicherung nicht von Jahr zu Jahr immer leerer wird.“
Zu den Aussagen von Union und FDP, wonach der Lohnabstand schwindet und Arbeit für einige unattraktiv werde, entgegnet Engelmeier: „Im SoVD vertreten wir zahlreiche Menschen, die trotz harter Arbeit zu wenig verdienen. Ich kenne die Nöte, wenn Familien im Niedriglohnsektor arbeiten. Ihnen ist jedoch nicht geholfen, wenn andere noch weniger Geld bekommen. Sie benötigen schlicht einen angemessenen Lohn von dem man leben kann. Deswegen sagen wir: Der Mindestlohn muss auf mindestens 14,13 Euro pro Stunde steigen.“
V.i.S.d.P.: Constantin Schwarzer