Berlin. Eine beunruhigende Zahl macht heute die Bundesregierung öffentlich: Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, sind 2020 mit ihrem Antrag gescheitert. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg sogar von rund 143.000 in 2019 auf 154.000. Streitpunkt ist zumeist die Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung, schlussendlich ist oft die Einschätzung eines Amtsarztes ausschlaggebend.
SoVD-Präsident Adolf Bauer ist doppelt alarmiert: "Arbeit scheint immer mehr Menschen krank zu machen. Seit der Gründung der gesetzlichen Rentenversicherung gehört die soziale Absicherung bei Erwerbsminderung zu deren Kernaufgaben. Um dem hohen Armutsrisiko bei Erwerbsminderung wirksam zu begegnen, fordern wir zudem, die ab 2019 für Neurentnerinnen und -rentner geltende Verlängerung der Zurechnungszeit auch denjenigen zu Gute kommen zu lassen, deren Rente bereits vor dem 1.1.2019 begonnen hat".
Da es dort dringend einer Klärung bedarf, beteiligt sich der SoVD auch an einer Musterklage vorm Bundessozialgericht (BSG). Dabei geht es um die Erwerbsminderungsrente von rund 1,8 Millionen Menschen. Adolf Bauer: „Die Betroffenen sind in den vergangenen Jahren mehrfach leer ausgegangen, wir hoffen deshalb auf eine Grundsatzentscheidung. Das BSG kann nun einen Fehler der Regierung korrigieren und für Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung sorgen“.
Das zeigt: In strittigen Fällen hilft oft nur die Sozialrechtsberatung des SoVD. Adolf Bauer: „Wurde beispielsweise die Rentenhöhe falsch berechnet oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Als Mitglied des SoVD prüfen dies unsere Fachjuristinnen und -juristen in den deutschlandweiten Beratungsstellen und vertreten die Interessen im Widerspruchsverfahren – notfalls auch vor Gericht.“
V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel