„Dass die Grundrente nun doch noch nach Zeitplan auf den Weg zu kommen scheint, ist zunächst ein gutes Signal für die 1,2 bis 1,5 Millionen Geringverdienenden, die darauf warten, dass ihre niedrige Rente aufgestockt wird. Der Kern des Gesetzes ist gut und richtig. Leider bleibt die Berechnung kompliziert und in Teilen unverständlich. Unser dringender Appell ist daher, auf eine vorgelagerte Einkommensprüfung zu verzichten.
Für den SoVD ist es außerdem nicht hinnehmbar, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung auch weiterhin nicht als Voraussetzung für eine Grundrente zählen sollen. Dabei würde gerade die Einbeziehung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern eine große Gerechtigkeitslücke schließen, für die die Betroffenen in keiner Weise selbst verantwortlich sind.
Nachbesserungen sind geboten. Sie dürfen jedoch nicht – wie bereits geschehen – zu Verschlechterungen führen. Es ist perfide, dass gerade diejenigen, die durch jahrzehntelanges Zahlen von Niedrigstlöhnen die Einführung einer Grundrente notwendig machten, jetzt besonders laut fordern, den Bezugskreis der Berechtigten weiter einzuschränken.“
V. i. S. d. P.: Veronica Sina