Berlin. In Deutschland stehen rund 9400 Menschen auf einer Warteliste für eine Organspende. Im Jahr 2020 gab es bundesweit jedoch nur 913 Organspender*innen. Umso wichtiger ist es, den Tag der Organspende am 5. Juni dafür zu nutzen, aufzuklären und zu informieren. „Es ist nicht einfach, sich bewusst mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Organspende nach dem Tod in Betracht kommt oder nicht. Diese Frage kann und muss jeder Mensch für sich alleine entscheiden. Allen Menschen, die sich dafür entscheiden, gilt unser Respekt und Dank“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass die Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden dürfen, wenn der verstorbene Mensch oder stellvertretend die Angehörigen zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Laut einer Befragung im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung tun dies immer mehr Menschen. Während im Jahr 2012 nur 26 Prozent der Befragten zu Lebzeiten festgehalten haben, ob sie einer Organspende zustimmen würden, waren es 2020 bereits 44 Prozent. „Diese Entwicklung stimmt mich positiv. Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen den Mut finden eine Entscheidung zu treffen. Die Vorstellung, nach dem eigenen Tod noch etwas Gutes zu tun, kann vielleicht bei der Entscheidungsfindung helfen“, so Bauer. Schließlich ermöglichte nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums im vergangenen Jahr jeder und jede der 913 Spender*innen durchschnittlich mehr als drei schwerkranken Patienten die Chance auf ein neues Leben.
Mehr Infos zur Organspende und zum Organspendeausweis gibt es unter: https://www.organspende-info.de/
V.i.S.d.P.: Christian Draheim