Berlin. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich seit Jahren für eine Reform des Betreuungsrechts ein. Umso mehr begrüßt SoVD-Präsident Adolf Bauer, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes Bewegung in die Sache kommt. „Mit der Reform des Betreuungsrechts sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal an alle Menschen mit Behinderungen. Dieser Schritt war dringend notwendig, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und somit ihre Selbstbestimmung zu stärken. Nun müssen weitere Schritte folgen“.
Der SoVD begrüßt ausdrücklich, dass es zukünftig nicht mehr ausreicht, dass eine betreute Person der Sterilisation lediglich nicht widerspricht. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder thematisiert, dass diese Neuregelung erforderlich ist, weil durch sie das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird“, erklärt Bauer. Und er fügt hinzu: „Diese Änderung ist so wichtig, weil sie verhindert, dass eine Sterilisation an Betreuten vorgenommen wird, die diese vielleicht gar nicht wollen, sie aber keinen Widerspruch äußern, um nicht in einen Konflikt mit der Betreuerin beziehungsweise dem Betreuer, Angehörigen oder einer Ärztin oder einem Arzt zu geraten.“
Positiv sieht Bauer zudem, dass im Gesetz eine Absichtserklärung zur Einrichtung von Beschwerde- und Beratungsstellen aufgenommen wurde. „Die Absichtserklärung ist ein Anfang. Aber auch bei der unterstützenden Entscheidungsfindung müssen wir weiterkommen.“ Daher sei es gut, dass das Bundesjustizministerium beabsichtigt, den Prozess der Weiterentwicklung des Konzepts der „Unterstützten Entscheidungsfindung“ durch die Anwendungspraxis und Wissenschaft konstruktiv zu begleiten. „Wir müssen hin zu einer unterstützenden Entscheidungsfindung und weg von einem stellvertretenden und ersetzenden Handeln der Betreuerin beziehungsweise des Betreuers.“, so Bauer weiter.
V.i.S.d.P.: Christian Draheim