Anja Piel, DGB-Bundesvorstandsmitglied: „Versicherte müssen sich auf Augenhöhe mit Sozialleistungsträgern über ihre Anliegen auseinander setzen können. Menschen durch zusätzliche Kosten davon abzuhalten, ihre Rechte vor Gericht einzuklagen, ist in unserem Sozialstaat unwürdig.“
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Eine Vielklägergebühr ist mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz kaum vereinbar.“
Berlin. Im Bundesrat wird am morgigen Freitag über die Initiative Hessens zu einem Gesetz zur Einführung einer Verfahrensgebühr für sogenannte Vielkläger vor Sozialgerichten abgestimmt. Für Kläger*innen, die innerhalb von drei Jahren mehr als neun Klagen einreichen, soll eine Gebührenpflicht für jedes weitere Verfahren in Höhe von 30,00 € erhoben werden. Die Gesetzesinitiative wird damit begründet, dass sich angeblich Fälle häuften, in denen einzelne Kläger*innen mit einer Vielzahl von Verfahren die Gerichte beschäftigten.
DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel und SoVD-Präsident Adolf Bauer sprechen sich ausdrücklich gegen den Gesetzentwurf aus: „DGB und Sozialverband verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in allen Instanzen des sozialgerichtlichen Verfahrens und vertreten jährlich erfolgreich tausende Mitglieder. Dieser Entwurf ist aus unserer Sicht nicht zielführend sondern gefährdet vielmehr das verfassungsrechtlich verankerte Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Gerade in Zeiten einer Pandemie, die bei vielen Bürger*innen zu existenziellen Notlagen führt, ist die Einführung einer solchen Gebühr in sozialrechtlichen Verfahren das falsche Signal. Eine solche von den Betroffenen und der Öffentlichkeit als weiterer Abbau des Sozialstaates empfundene Regelung könnte die bereits bestehenden gesellschaftlichen Spannungen verschärfen.“
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Vizepräsident des DAV, kritisiert die Vermutung eines Rechtsmissbrauchs, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt. „Gerade im Bereich des Sozialrechts geht es oft um sensible, existenzielle Fragen. Eine solche Gebühr wäre mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz schwer vereinbar. Sie könnte außerdem Bürgerinnen und Bürger mit berechtigen Rechtsschutzinteressen abschrecken, den Klageweg überhaupt einzuschlagen“, warnt Schafhausen. Nach Ansicht des DAV gäbe es einen sinnvolleren Weg, die Justiz zu entlasten: Würde der Gesetzgeber handwerklich bessere Gesetze verfassen, könnten diese leichter angewendet werden. Es wären dann gar nicht erst so viele Gerichtsverfahren notwendig. Für die seltenen Fälle, in denen die Gerichte eindeutig missbraucht werden, hat die Justiz überdies genügend Instrumente, dagegen vorzugehen, etwa mit der Sanktionsmöglichkeit des § 192 SGG.
Adolf Bauer, Anja Piel und Martin Schafhausen appellieren im Namen des SoVD, DGB und DAV deshalb an die Mitglieder des Bundesrates: „Solch eine Gesetzesinitiative darf nicht bis in den Bundestag gelangen. Denn ihr fehlt es einerseits an belastbarem Zahlenmaterial das den gewünschten Zusammenhang zwischen ‚Vielkläger‘ und ‚viele Klagen‘ belegt. Wissenschaftliche Untersuchungen sehen deutlich andere Zusammenhänge. Der Gesetzesentwurf stützt sich lediglich auf nicht belegbare Behauptungen und Annahmen. Andererseits bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Sozialgerichtsverfahren ist wichtiger Bestandteil des bewährten sozialen Sicherungssystems, welches Garant für den sozialen Frieden in unserem Lande ist. Der Gesetzesvorschlag wird daher von uns gemeinsam aus sozialpolitischen und rechtlichen Gründen entschieden abgelehnt.“
Peter-Michael Zernechel (V. i. S. d. P.)