Berlin. Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17. September hat die Beteiligung von Patientinnen und Patienten innerhalb der Gesundheitsversorgung im Fokus. Seit 2004 wirken auch Mitglieder des SoVD Gemeinsamen Bundesausschuss als Stimme der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten an Entscheidungsprozessen mit. Der Ausschuss ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Nach annährend 20 Jahren der Beteiligung steht fest: Die Mitwirkung hat sich gelohnt und das deutsche Gesundheitswesen insgesamt hat davon profitiert. Jedoch ist eine weitere Stärkung der Patientenbeteiligung unerlässlich, um auf Augenhöhe mitwirken zu können.
Am Welttag der Patientensicherheit weist die SoVD-Vorstandsvorsitzende aber auch auf die erheblichen Probleme bei der Durchsetzung der individuellen Patientenrechte hin: „Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Patientenrechtegesetz ist es an der Zeit, die Rechte der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und zu stärken. Wir haben dazu bereits vor einem Jahr ein Rechtsgutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber veröffentlicht. Jetzt gilt es, diese endlich umzusetzen.“
Es hat sich unter anderem gezeigt, dass ein Konstruktionsfehler des Gesetzgebers dazu führt, dass Patientinnen und Patienten im Arzthaftungsrecht systematisch benachteiligt werden. Ihnen wird eine viel strengere Beweislast im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden auferlegt, als dies bei anderen Verträgen üblich ist. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende hat hierzu eine klare Meinung: „Der Gesetzgeber muss dieser Benachteiligung von Patientinnen und Patienten endlich ein Ende setzen.“
Zu dem Gutachten von Prof. Dr. Thomas Gutmann und dem SoVD-Forderungspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der Patientenrechte in Deutschland gelangen Sie hier: https://www.sovd.de/gutachten-patientenrechte.
V.iS.d.P: Constantin Schwarzer