Berlin. Im Bundestag steht für die Abgeordneten in dieser Woche das Teilhabestärkungsgesetz in erster Lesung auf der Agenda. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag, aber auch am Arbeitsleben erleichtern sollen.
„Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl vom im Grundsatz positiv zu würdigenden Neuerungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe. Wir sehen jedoch auch noch einige Stellen, an denen noch dringend nachgeschärft werden muss“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Der SoVD-Präsident begrüßt ausdrücklich, dass nun endlich private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dazu verpflichtet werden, den Zugang für Assistenzhunde zu gewährleisten. Kritisch sieht Bauer jedoch, dass – anders als noch im Referentenentwurf – nunmehr zwischen Assistenzhunden einerseits und Blindenführhunden andererseits konsequent differenziert wird. „Diese Regelung erweckt den Eindruck, Blindenführhunde seien keine Assistenzhunde und eine rechtliche Unterscheidung stets zwingend. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr stellen Blindenführhunde eine spezielle Gruppe von Assistenzhunden dar. Das neue Recht sollte daher konsequent von diesem einheitlichen Verständnis ausgehen und dort, wo differenzierende Regelungen gelten, auf diese verweisen“, fordert Bauer.
Ebenfalls im Grundsatz positiv ist aus Sicht des SoVD, dass die Betreuung von Rehabilitand*innen nach SGB II besser werden soll. Bisher galt, dass allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur erbracht werden dürfen, wenn nicht ein anderer Reha-Träger im Sinne des SGB IX zuständig ist. Menschen, die ihre Reha und Wiedereingliederung noch nicht abgeschlossen hatten, durften somit auch keine öffentlich geförderte Beschäftigung erhalten. Dieses Leistungsverbot wird nun gelockert. Zukünftig sollen Jobcenter ihre Leistungen auch für Menschen erbringen können, die den Status eines Rehabilitanden in haben. Dennoch bleibt Adolf Bauer skeptisch: „Was nicht passieren darf ist, dass künftig die Jobcenter Reha-Maßnahmen ‚durchbrechen‘, indem sie etwa Rehabilitanden billige‘ Arbeitsgelegenheiten oder Vermittlungsvorschläge vorlegen und so hochwertige Reha-Angebote ausbremsen.“ Um das zu vermeiden, fordert der SoVD, das Leistungsverbot erst nach Beendigung einer konkreten Reha-Maßnahme/-leistung aufzuheben. „Der Vorrang ‚hochwertiger Reha vor schneller Vermittlung‘ muss gesichert bleiben“, so Bauer.
V.i.S.d.P.: Christian Draheim