Wie funktioniert unser Rentensystem?
Die gesetzliche Rente ist das beste System. Aber es ist auch ziemlich kompliziert. Wir erklären die Grundlagen und die wichtigsten Begriffe.
Eine Rente bekommt, wer gesetzlich versichert ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
- Altersrente:
Nach mindestens fünf Versicherungsjahren aktuell ab knapp 66 Jahren, in bestimmten Fällen auch früher. - Erwerbsminderungsrente:
Bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen nach mindestens fünf Versicherungsjahren (und mindestens 36 Monaten mit Pflichtbeitragszeiten innerhalb der letzten fünf Jahre). - Hinterbliebenenrente:
Witwen und Waisen nach mindestens fünf Versicherungsjahren des Verstorbenen (und weitere Voraussetzungen).
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert also nicht nur das Alter, sondern auch die Risiken Krankheit und Tod ab.
Jeden Monat zahlt die gesetzliche Rentenversicherung etwa 18,5 Millionen Altersrenten, 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrenten und 5,5 Millionen Renten für Verwitwete und Waisen aus.
Außerdem bezahlt die Rentenversicherung Leistungen für Prävention und Rehabilitation, damit Menschen nicht krank werden oder nach einer Krankheit wieder gesund. Damit soll die Erwerbsfähigkeit der Versicherten verbessert oder wiederhergestellt werden.
Die Höhe der Rente hängt von dem im Laufe des Lebens gezahlten Beiträgen ab. Dafür wird das Einkommen in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet.
Die Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert (ab Juli 2023: 37,60 Euro) multipliziert.
Beispiel: Frau Schmidt hat insgesamt 35 Jahre lange in Vollzeit gearbeitet, immer ein durchschnittliches Einkommen erhalten und entsprechend Beiträge eingezahlt. Dafür erhält sie für jedes Jahr einen Entgeltpunkt, also insgesamt 35. Daraus berechnet sich die Rente: 35 x 37,60 Euro = 1.316 Euro brutto
Wenn Frau Schmidt früher als zum gesetzlichen Eintrittsalter in Rente geht, werden davon noch Abschläge abgezogen.
Wer Kinder erzogen hat, kann Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es jeweils 2,5 Entgeltpunkte, für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, 3 Entgeltpunkte.
Beispiel: Frau Schmidt hat zwei Kinder erzogen, die beide vor 1992 geboren wurden und erhält dadurch 5 Entgeltpunkte zusätzlich. Die Rechnung lautet jetzt also: 40 x 37,60 Euro = 1.504 Euro brutto
Für die Kindererziehung bekommt Frau Schmidt also monatlich knapp 188 Euro mehr Rente.
Wenn Versicherte genau das Durchschnittseinkommen 43.142 Euro (Stand 2023) im Jahr verdienen, bekommen sie für ihre Beiträge genau einen Entgeltpunkt (EP). Wer 60 Prozent des Durchschnitts verdient, erhält 0,6 EP. Wer das 1,5-fache des Durchschnitts verdient, erhält 1,5 EP.
Die monatliche Rente berechnet aus den individuellen Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert.
Der aktuelle Rentenwert (aRW) bestimmt, wieviel ein Entgeltpunkt zu einem bestimmten Zeitpunkt wert ist. Der Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Aktuell ist ein Entgeltpunkt 37,60 Euro wert.
Die monatliche Rente berechnet sich aus dem aktuellen Rentenwert und den individuellen Entgeltpunkten.
Der Beginn der Rente hängt vom Geburtsjahrgang, der Dauer der Erwerbstätigkeit (Versichertenjahre) und der Rentenart ab.
Frühestmöglicher Rentenbeginn | Wartezeit / Versichertenjahre | |
Regelaltersrente | Das Renteneintrittsalter liegt aktuell (Jahrgang 1957) bei knapp 66 Jahren. Es steigt bis 2031 auf 67 Jahre an. | 5 Jahre |
Weitere Rentenarten:
Frühestmöglicher Rentenbeginn | Wartezeit / Versichertenjahre | |
Rente für langjährig Versicherte | Mit 63 Jahren, dann allerdings mit Abschlägen* | 35 Jahre |
Rente für besonders langjährig Versicherte | Aktuell liegt das Renteneintrittsalter für die Jahrgänge 1957 bei 63 Jahren und 10 Monaten und steigt bis auf das 65. Lebensjahr an (ab Jahrgang 1964). | 45 Jahre |
Rente für schwer- behinderte Menschen | Ab Jahrgang 1964 liegt der frühstmögliche Bezug bei 62 Jahren, dann jedoch mit Abschlägen. Für den abschlagsfreien Bezug steigt die Altersgrenze derzeit von 63 auf 65 Jahre an. | 35 Jahre |
*Was sind Abschläge? Für jeden Monat, den eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Das können bei der Altersrente für langjährig Versicherte bis zu 14,4 Prozent sein. Bei der Rente für Schwerbehinderte Menschen sind es maximal 10,8 Prozent. Wichtig: Abschläge bleiben für den gesamten Rentenbezug erhalten.
Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlagesystem: Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten werden direkt für die Rentenzahlungen an die Rentner*innen verwendet. Das nennt man Generationenvertrag, da die jüngere Generation, die heute arbeitet, die Renten der älteren Generation zahlt. Das Geld bleibt also im Umlauf und muss nicht irgendwo angelegt werden.
Die Renten werden im Wesentlichen durch die Beiträge der heutigen Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Das nennt man auch Umlageverfahren bzw. Generationenvertrag. Außerdem gibt es Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, die aus Steuern finanziert wird.
Der Beitragssatz liegt 2023 bei 18,6 Prozent. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und ihren Arbeitgebern bezahlt (paritätische Finanzierung). Auf Einkommensbestandteile oberhalb von 7.300 Euro (West, 2023) und 7.100 Euro (Ost, 2023) werden keine Beiträge bezahlt (Beitragsbemessungsgrenze).
Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern und bezahlen ihre Beiträge allein.
Das Rentenniveau gibt an, in welchem Verhältnis die Renten zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen stehen. Es wird an einer Beispielrente (45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommens) berechnet. Aktuell liegt das Rentenniveau knapp über 48 Prozent, der SoVD fordert eine Erhöhung auf 53 Prozent.
Dabei gilt: Je höher das Rentenniveau, desto höher sind auch die individuellen Renten.
Die individuelle Rente hängt vor allem von der eigenen Beitragszahlung ab. Aber die gesetzliche Rente schafft auch einen Ausgleich für Menschen, die weniger arbeiten können, weil sie Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Dieser Ausgleich wird solidarisch von allen Steuerzahlenden finanziert.
Wer Kinder erzieht, bekommt mehr Rente. Versicherte, die Kinder in den ersten drei Jahren nach der Geburt erziehen bekommen dafür zusätzliche Entgeltpunkte (EP) die später die Rente erhöhen. Das gilt auch für die Erziehung von Adoptiv- und Pflegekindern. In der Regel werden die Kindererziehungszeiten der Mutter zugerechnet, auf Antrag kann das jedoch geändert werden.
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden die ersten 3 Jahre nach der Geburt als Kindererziehungszeiten angerechnet. Dafür gibt es also 3 zusätzliche Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 2,5 Jahre anerkannt. Das entspricht 2,5 Entgeltpunkten.
Preise steigen mal mehr und mal weniger, mit der Zeit ist das Geld also weniger Wert. Deshalb müssen auch Löhne und Gehälter regelmäßig steigen. Und deshalb wird auch die Rente jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
Die Rente wird normalerweise jedes Jahr in etwa um den Prozentsatz angepasst, um den die durchschnittlichen Einkommen im Jahr zuvor gestiegen sind. Das ist eine der großen Stärken der gesetzlichen Rente: Rentner*innen können sich darauf verlassen, dass sie mit der arbeitenden Bevölkerung schritthalten.
Wenn die Löhne einmal sinken, werden die Renten aber nicht gesenkt. Es gibt dann eine Null-Runde: Die Renten bleiben unverändert und bei späteren Rentenanpassungen wird die nicht erfolgte Senkung verrechnet.
Die gesetzliche Rente ist sicherer, flexibler und billiger als private Altersvorsorge und sie bietet viel mehr Leistungen. Wenn Preise und Einkommen zum Beispiel stark ansteigen, steigen auch die Renten stärker. Das kann keine private Altersvorsorge garantieren.
Jede Form von Alterssicherung hat Verwaltungskosten. Aber die gesetzliche Rentenversicherung hat mit Abstand die niedrigsten Kosten. 2023 waren es nur 1,3 Prozent der Ausgaben. Bei der privaten Altersversorgung sind die Kosten viel höher: Neben den eigentlichen Verwaltungskosten fließt ein großer Teil der Beiträge in Gewinne der Versicherungskonzerne und Provisionen für Vermittler. Riester-Verträge haben zum Beispiel durchschnittliche Verwaltungskosten in Höhe von 25 Prozent. Von einem Euro Beitrag fließen also nur 75 Cent in die Rente. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind es mehr als 98 Cent.
Wer im Arbeitsleben mehr verdient, bezahlt mehr Beiträge und bekommt im Alter mehr Rente. Wer im Leben weniger arbeiten kann und schlechter bezahlt wird, zahlt weniger Beiträge und bekommt im Alter weniger Rente. Deshalb sind gute Löhne und niedrige Arbeitslosigkeit so wichtig für unsere Rente.
Beispiel: Wer 45 Jahre lang Vollzeit arbeitet und immer nur den Mindestlohn (aktuell 12 Euro) verdient, bekommt am Ende eine Rente von knapp 1.000 Euro brutto.
Seit 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Dabei handelt es sich um einen individuellen Zuschlag auf die Rente, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das soll die Alterseinkommen jener Menschen verbessern, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.sovd.de/sozialberatung/grundrente.
Außerdem gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die beim zuständigen Sozialamt beantragt werden muss. Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.sovd.de/sozialberatung/buergergeld-grundsicherung.“